Flüge nach Los Angeles ab 345 €

 

Für Frühblüher gibt es aktuell eine Sondertarif von Delta nach Los Angeles. Für sagenhafte 345 € kommst Du ab Düsseldorf via Atlanta an die Westküste. Dieser Sondertarif ist nur im Januar 2016 auf Logitravel zu finden. Warum nur auf Logitravel ?  Der Weiterflug ab Atlanta findet zum Teil mit Alaska Airlines statt, diese Flüge sind nur über Logitravel buchbar. 

 

Hollywood

 

AIrBerlin: Nonstop-Flüge nach New York ab 286 €

 

Wieder haben wir einen Knallerpreis bei AirBerlin gefunden. Nonstopflüge ab Berlin nach New York gibt es aktuell schon ab 286 €. Diese Termine sind nach unseren Recherchen buchbar über Opodo.de.

12.01. bis 18.01.2015 -- 14.01. bis 21.01.2015 -- 09.02. bis 15.02.2015 -- 16.02. bis 22.02.2015 -- 23.02. bis 01.03.2015 -- 02.02. bis 08.02.2015 -- 26.01. bis 01.02.2015 -- 19.01. bis 25.01.2015

 

Air Berlin

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beeilt Euch denn dieser Preis ist sicher eine sogenannte Error-Fare die nicht lange Bestand hat. Für alle die buchen konnten Viel Spass !

 

 

 

Kunden haben bei fehlerhaftem Angebot kein Recht auf Ersatzreise

Bietet ein Anbieter eine Pauschalreise online für zu wenig Geld an, haben Kunden keinen Anspruch auf diesen günstigen Preis. Auch eine Klage auf Schadensersatz ist zwecklos, wie ein Gericht nun entschied.

Wer das Internet nach Pauschalreisen durchstöbert, kann schon mal ein echtes Schnäppchen finden. Allerdings sollte man sich bei allzu günstigen Angeboten nicht zu früh freuen: Waren die Preisangaben durch einen Fehler so niedrig, können Kunden nicht auf der Buchung bestehen. Der Veranstalter muss den Reisevertrag nicht erfüllen, entschied das Amtsgericht München. Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift “ReiseRecht aktuell”.

In dem Fall hatte der Kläger online eine elftägige Pauschalreise nach Dubai für zwei Personen gebucht, die den Angaben zufolge 1392 Euro kosten sollte. Tatsächlich wäre der richtige Preis 4726 Euro gewesen. Weil der Kunde die Reise nicht zu dem Schnäppchenpreis bekam, zog er vor Gericht. Er verlangte eine Ersatzreise sowie Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit -- beides zu Unrecht, wie das Amtsgericht entschied.

Der Kläger hätte erkennen müssen, dass ein offensichtliches Missverhältnis zwischen Preis und Leistung bestand und deshalb ein Irrtum vorlag. Ein Anspruch auf eine Ersatzreise sei außerdem ohnehin nicht gegeben, allenfalls auf finanziellen Ausgleich.

Amtsgericht München: Aktenzeichen 136 C 6277/09